Datenschutzmanagement

Über viele Jahre hinweg haben wir Erfahrungen bei der Umsetzung von Datenschutzmanagement-Systemen in Unternehmen verschiedenster Branchen sammeln können.

 

Bis zum 25. Mai 2018 werden nun von sämtlichen in der EU ansässigen Unternehmen die Vorgaben der verbindlichen und in jedem Mitgliedstaat der EU anzuwendenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen sein.

 

Die Sanktionen bei einer Nichtumsetzung sind gravierend. Diese reichen im Einzelfall bis zu einer Geldbuße von 20 Mio EURO bzw. wahlweise bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bei internationalen Unternehmen.

 

Die Umsetzung der DSGVO ist alles andere als trivial. Im Gegensatz zu bisherigen Vorgaben des Bundesdatenschuzgesetzes (BDSG) ist künfig einer geforderten Accountability Rechnung zu tragen. Dreh- und Angelpunkt einer EU-konformen Datenschutzorganisation ist ein Verarbeitungsverzeichnis das künftig nicht mehr wie bisher anwendungs- sondern prozessorientiert ausgestaltet sein muss.  Hier ist es uns gelungen ein generell taugliches System zur Umsetzung der DSGVO und vor allem der geforderten Dokumentation zu entwickeln, das wir gerne auch auf Ihr Unternehmen übertragen können. 

 

Sollten Sie daher Bedarf an Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO haben, kommen Sie gerne auf uns zu.