Die neue EU-DSGVO

 

Projektplanung & fristgerechte Umsetzung der neuen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung

 

Im Mai 2016 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Aufgrund der Vielzahl von Neuerungen wurde den Unternehmen der Privatwirtschaft eine Umsetzungsfrist gewährt bis zum 25. Mai 2018. Bis dahin müssen sämtliche Vorgaben umgesetzt sein. Um dies zu erreichen bedarf es einer rechtzeitigen Projektplanung und zeitnahen Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen.

 

Wir bieten Ihnen hierzu INHOUSE-SEMINARE bei Ihnen vor Ort an und schulen Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter in der Umsetzung der neuen Vorgaben. In unserem Inhouse-Seminar werden wir informieren über:

 

 Anwendungsbereich der DSGVO

  • Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Informationspflichten gegenüber Betroffenen
  • Betroffenenrechte (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung und „Vergessenwerden“, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht
  • Auftragsdatenverarbeitung (ADV) und Verarbeitung im Ausland
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen
  • Datenschutzfolgenabschätzung
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzzertifizierungen
  • Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden („One-Stop-Shop“)
  • Haftung, Sanktionen, Rechtsbehelfe
  • Projektplanung
  • Implementierung der erforderlichen Maßnahmen

Bei INTERESSE wenden Sie sich gerne an uns unter: christian.szidzek@kanzlei-szidzek.de